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Manuskript der Rede

Ich bin Paula Kuitunen, studiere Psychologie auf Diplom und leide seit mehreren Jahren an psychischen Erkrankungen. Ich habe eine spezifische Phobie, die mündliche Leistungssituationen betrifft und eine rezidivierende Depression.Heute bin ich hier bei euch, um auf einen Missstand aufmerksam zu machen, der an manchen Universitäten, wie z.B. an der Eliteuni TU Dresden, vorliegt: Psychische Störungen sind an sich in Allgemeinbevölkerung schon ein Tabuthema. Doch wenn ein Psychologiestudent psychisch erkrankt ist, wird sogar von Seiten der Institutionen Diskriminierung betrieben. Im schlimmsten Falle, wie bei mir, wird der Person die komplette Befähigung zur Berufsausübung abgesprochen.

Auch in anderen Lebensbereichen sind der Hohn und die Vorurteile der Fachleute, die es eigentlich besser wissen müssten, erstaunlich und schlicht unprofessionell: Bei der Suche nach einer Therapiestelle war die erste Reaktion vieler Therapeuten ein spontanes Lachen, wenn sie hörten, was ich studiere. Nach dem Motto: „Psychologiestudentin mit einer psychischen Störung, das gibt’s doch nicht!“ Doch, das gibt es. Psychische Störungen sind mindestens genauso oft unter Psychologiestudenten vorzufinden, wie sie in der Allgemeinbevölkerung vorzufinden sind.

Es gibt Paragraphen, die auch psychisch erkrankten Studenten dabei helfen sollten, trotz ihrer Erkrankung ihr Studium zu absolvieren. Trotzdem werden ihre Krankheiten von Prüfungsausschüssen fälschlicherweise als eine Persönlichkeitseigenschaft abgetan und Ihnen werden die dafür geschaffenen Nachteilsausgleiche nicht gewährt. Und das sogar, obwohl die Diagnose durch mehrere Psychotherapeuten und Psychiater sowie ärztliches Attest vorliegt. So ist es in meinem Fall auch gewesen. Ich habe trotz eines ärztlichen Attestes den Nachteilsausgleich nicht erhalten, obwohl ich einen Rechtsanspruch darauf habe. Ich beantragte im März 2017 meine letzten Diplomprüfungen schriftlich statt mündlich zu belegen. Dies wurde mir nicht gestattet. Nun droht mir der Abbruch des kompletten Studiums, zwei Prüfungen entfernt vom Diplom. Und das wegen einer Erkrankung.

Es ist mir nicht verständlich, wie so Etwas in einem Rechtstaat überhaupt noch passieren kann:

  1. es ist in meiner Prüfungsordnung §5 Abs. 3 Satz 1 festgeschrieben, dass "Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankungen ein Nachteilsausgleich gewährt werden muss, wenn sie dies mit einem ärztlichen Attest belegen können". Und weiter: "Ein möglicher Nachteilsausgleich, der in Frage kommt, ist eine Prüfungsformänderung".

DIES HABE ICH GETAN. Ich habe eine Prüfungsformänderung beantragt mit einem ärztlichen Attest.

  1. Nach §2 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) und §3 des Behinderten-gleichstellungs-gesetztes des Bundes (BGG) sind Menschen „behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“. 

Der Begriff Behinderung schließt also auch länger andauernde und episodisch verlaufende Krankheiten wie psychische Krankheiten/Störungen mit ein.

Auf diese Paragraphen wurde auch bei meinem Fall seitens der TU Dresden nicht geachtet. Damit handeln sie gegen die Rechtsordnung und gegen die Chancengleichheit.

Nun stehe ich vor Gericht und muss um etwas kämpfen, was mir eindeutig rechtlich zusteht. Es ist kräfteraubend und demütigend zugleich und der Ausgang und meine Zukunft stehen offen. Wegen Angst vor Stigmatisierung verstecken sich viele Menschen mit ähnlichen Störungen und geben auf, anstatt für ihre Rechte zu kämpfen. Ich stehe heute zwar alleine hier, aber ich bin kein Einzelfall. Viele Andere, die Ähnliches erlebt haben, haben mit mir auf Verständnis und Hilfe gehofft, als wir uns endlich trauten, über unsere psychischen Erkrankungen zu sprechen. Was wir infolge dessen aber vorfanden, waren verschlossene Türen.

Ich hoffe sehr, dass psychisch erkrankte Studenten bald so Etwas nicht mehr durchmachen müssen; dass sie nicht mehr wegen ihrer Erkrankung diskriminiert und exkludiert werden.

Um Impulse zu setzen für eine Zukunft, die psychische Erkrankungen akzeptierend gegenübersteht, seid ihr nun jetzt gefragt: Ich bitte euch hiermit, eine Stellungnahme zu diesem Thema zu veröffentlichen. Diese würde für die Inklusion und Integration vieler psychisch erkrankten Studenten sorgen und unsere Zukunft ändern.

Herzlichen Dank!