Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie bitte der Cookie-Nutzung zu. » ich stimme zu «

Präzedenzfall schaffen

"Studierende mit einer chronischen Erkrankung sollen nach dem Hochschulrahmengesetz nicht benachteiligt werden. Doch was passiert, wenn eine psychische Beeinträchtigung die Teilnahme an der Prüfung unmöglich macht? In Dresden legt sich eine junge Frau mit der Universität vor Gericht an. Sie will einen Präzendenzfall schaffen."

Hier geht es zum Artikel 

 
Artikel von Luise Wolf in der Freien Presse
erschienen am 21.03.2018

Foto: (c) Uwe Mann/Freie Presse Chemnitz

Rechtsgutachten

Inklusionsreferat Uni-Frankfurt schreibt dazu:

"Kein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit psychischer Erkrankung "lautete mehr als einmal das Gerichtsurteil in der letzten Zeit. Weil dies aber weder dem universitären Anspruch an Inklusion, noch dem der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht, hat das Studentenwerk ein Rechtsgutachten beauftragt: wegen in der Rechtspraxis häufiger vorkommender Verweigerung von Nachteilsausgleichen bei angeblichen "persönlichkeitsbedingten Dauerleiden psychischer Erkrankungen.". Hier der Wortlaut eines Schreibens vom Studentenwerk zum Thema Nachteilsausgleiche: "
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Studienbedingungen für Studierende mit Beeinträchtigungen herzustellen, insbesondere solange Barrieren in Hochschule und Studium die Teilhabe erschweren. In vielen Hochschulen wurden in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben transparente und verlässliche Routinen bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen entwickelt. Sorge bereitet vielen Beratern und Beraterinnen aber, dass einer wachsenden Anzahl von Studierenden mit chronischen somatischen und psychischen Erkrankungen pauschal mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ das Recht auf Nachteilsausgleich abgesprochen wird.
Diese Entwicklung hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) zum Anlass genommen, Herrn Prof. Jörg Ennuschat – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum – mit der Erarbeitung eines Rechtsgutachtens zum Thema „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen in Prüfungssituationen“ zu beauftragen. Das nun vorliegende Gutachten setzt sich kritisch mit der gängigen Rechtsprechung auseinander, stellt relevante rechtliche Entwicklungen zur Teilhabesicherung dar und skizziert Eckpunkte für eine Neuausrichtung der prüfungsrechtlichen Praxis. Das Gutachten wird auf der Fachtagung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des DSW am 14./15. November in Berlin vorgestellt.
Ein Druckexemplar wird Ihnen in Kürze zugesendet. Zusätzlich erhalten die Hochschulleitungen ein Exemplar des Gutachtens. Eine barrierefreie digitale Fassung finden Sie zeitnah unter https://www.studentenwerke.de/…/con…/liste-der-publikationen in der Publikationsliste des Deutschen Studentenwerks (Thema: Studieren mit Behinderung). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung unter studium-behinderung@studentenwerke.de oder 030/29 77 27-64.
Wir hoffen sehr, dass Impulse des Gutachtens in den Hochschulen aufgegriffen und für eine Neubewertung studentischer Ansprüche auf Nachteilsausgleich genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Meyer auf der Heyde
Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks..." Danke!